71.2.2 AENDERN-DEFPP

Der Anrufende soll zahlen (Kostenträgerbestimmung 1: rufender Teilnehmer (Anrufender)).
Der Vermittlungsplatzfernsprecher (VF) wird von Extern angerufen (Teilnehmer-Identifikation: Vermittlungsplatzfernsprecher (VF)) und übergibt den Ruf an einen anderen externen Teilnehmer (Verbindungszustand: Anrufübergabe, Umgebung der Rufweitergabe: beide Partner sind im öffentlichen Netz).
Die Kosten des Gesprächs werden nun der virtuellen Nummer (AMO-TLZO) (Kostenträgerbestimmung 1: Nummer des aufrufenden (kommenden) Trunks ermittelt mit Hilfe des AMO-TLZO) zugeordnet.